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BFH, 05.06.2008 - II S 7/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Gegenstand einer Erinnerung gegen Kostenansatz
- Judicialis
GKG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 66 Abs. 7 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 8 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vorläufiger Rechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren fällt in die Zuständigkeit des BVerfG; Erinnerung gegen Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.09.2006 - III E 5/06
Einwendung gegen Kostenansatz; Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger …
Auszug aus BFH, 05.06.2008 - II S 7/08
Mit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 15. September 2006 III E 5/06, BFH/NV 2007, 79). - BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07
Zur Steuerbarkeit der Veräußerung eines Grundstücks nach Erbschaftskauf
Auszug aus BFH, 05.06.2008 - II S 7/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) wies durch Beschluss vom 20. Februar 2008 IX S 25/07 die Rüge der Kostenschuldnerin und Antragstellerin (Antragstellerin) gegen den BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 71/07 als unbegründet zurück und lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab. - BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07
Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Darlegung von …
Auszug aus BFH, 05.06.2008 - II S 7/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) wies durch Beschluss vom 20. Februar 2008 IX S 25/07 die Rüge der Kostenschuldnerin und Antragstellerin (Antragstellerin) gegen den BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 71/07 als unbegründet zurück und lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab. - BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97
Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung
Auszug aus BFH, 05.06.2008 - II S 7/08
Die Verfassungsbeschwerde ist kein Rechtsmittel im Sinne der Finanzgerichtsordnung (BFH-Beschluss vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75) oder des Gerichtskostengesetzes (GKG). - BFH, 27.03.2008 - II S 3/08
Vorläufiger Rechtsschutz für die Dauer einer Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 05.06.2008 - II S 7/08
Vorläufiger Rechtsschutz für die Dauer eines etwaigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens fällt nicht in die Zuständigkeit des BFH (Beschluss vom 27. März 2008 II S 3/08, juris), sondern des BVerfG (vgl. § 32 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht).